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Arbeitnehmer/​innen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Kollektivverhandlungen

Dublin workshop | 8-9 Sept. 2015 (Atypical workers and collective bargaining)

Von 8. – 9. September 2015 wur­de von FIM, FIA, UNI-​MEI und EFJ in Dublin das zwei­te Seminar ihres euro­päi­schen Projekts über Arbeitnehmer/​innen in aty­pi­schen Beschäftigungsverhältnissen durch­ge­führt. Bei die­ser Tagung ging es ins­be­son­de­re um Kollektivverhandlungen für soge­nann­te „Freelance-​Beschäftigte“, die mehr­heit­lich einer Tätigkeit als Selbstständige nachgehen.

Patricia King, die Generalsekretärin des iri­schen Gewerkschaftsbundes (ICTU), ver­wies auf die Schwierigkeiten der iri­schen Gewerkschaften, wenn es dar­um geht, Kollektivvereinbarungen zum Schutz die­ser Arbeitnehmer/​innen, die es gera­de beson­ders schwer haben, aus­zu­han­deln. Die natio­na­le Wettbewerbsbehörde, eine poli­tisch unab­hän­gi­ge Behörde, scheue sich nicht davor, den Gewerkschaften und ihren Vertretern/​innen mit Strafverfolgung zu dro­hen, wenn sie es wag­ten, Vereinbarungen aus­zu­han­deln, die ihrer Meinung nach gegen die Wettbewerbsregeln ver­stie­ßen. Diesbezüglich sei es erstaun­lich, dass die Banken, die oft des­we­gen kri­ti­siert wür­den, weil sie das Land in die Rezession gestürzt haben, sowie die mul­ti­na­tio­na­len Unternehmen sich des­we­gen kei­ne Sorgen machten.

Die iri­schen Gewerkschaften heg­ten den­noch noch immer Hoffnung für den Kultur- und Medienbereich. Da die Auswirkungen von Kollektivvereinbarungen auf die­sen Markt nicht nen­nens­wert sei­en, habe die Regierung 2009 eine Ausnahmeregelung für die­sen Bereich ver­spro­chen. Bis heu­te habe man sich zwar nicht an die­ses Versprechen gehal­ten, aber die nächs­ten Parlamentswahlen und die Unterstützung des ICTU könn­ten hier Abhilfe schaffen.

Im Allgemeinen war die Spannung zwi­schen dem Wettbewerbsrecht einer­seits sowie der Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Kollektiverhandlungen ande­rer­seits der Kristallisationspunkt die­ser Debatten. Karen Curtis (die zustän­di­ge ILO-​Direktorin des Referats Vereinigungsfreiheit, Abteilung inter­na­tio­na­les Arbeitsrecht) bestä­tig­te, dass die euro­päi­schen Institutionen weder dazu ver­pflich­tet sei­en, dem Wettbewerbsrecht einen höhe­ren Stellenwert als dem Vereinigungsrecht und dem Recht auf Kollektivverhandlungen ein­zu­räu­men noch dass die Auffassung zu ver­tre­ten sei, dass der Arbeitnehmerbegriff nur eine ein­ge­schränk­te Interpretation zulas­se. Mehrere Grundregeln, sowohl euro­päi­sche als auch inter­na­tio­na­le, sei­en so gestal­tet, dass sie eine soli­de Rechtsgrundlage für zukünf­ti­ge Vorgehensweisen bildeten.

Diese Frage ist von beson­de­rer Brisanz in Irland, Dänemark und in den Niederlanden, aber auch in den meis­ten mittel- und ost­eu­ro­päi­schen Ländern, wo die staat­li­chen Stellen zuwei­len gegen­über den Gewerkschaften, die im Namen von selbst­stän­di­gen Arbeitnehmern/​innen ver­han­deln wol­len, einen bedroh­li­chen Ton anschlagen.

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