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EU Parlament verabschiedet Verordnung über vereinfachte Beförderung von Musikinstrumenten im Luftverkehr

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Das Europäische Parlament ver­ab­schie­de­te am 5. Februar 2014 die über­ar­bei­te­te Vorlage zur gemein­schaft­li­chen Verordnung (EG) 2027/​97, die teil­wei­se Bestimmungen beinhal­tet, mit denen das Mitführen von Musikinstrumenten an Bord von Flugzeugen als Handgepäck erleich­tert wird. 

Die FIM begrüßt es, dass ihre, gemein­sam mit Pearle* unter­nom­me­nen, lang­wie­ri­gen Bemühungen, die nach­ein­an­der bei der Europäischen Kommission, dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr sowie beim Parlament unter­nom­men wor­den waren, bei einer über­wäl­ti­gen­den Mehrheit der Abgeordneten bei der Plenarsitzung vom 5. Februar auf Gehör und Unterstützung gesto­ßen sind.

Die 580 Stimmen für die Vorlage (41 Stimmen dafür, 48 Enthaltungen) ver­lei­hen ihr eine wich­ti­ge Legitimität. Dennoch muss man wei­ter­hin Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit beim Rat leis­ten, bei dem Bedenken geäu­ßert wor­den sind. 

Vertretungen von Berufsmusikern/​innen in den EU-​Mitgliedsstaaten sind dazu auf­ge­ru­fen, sich bei ihren jewei­li­gen Regierungen dafür ein­zu­set­zen, damit die­se die vom Parlament ver­ab­schie­de­te Vorlage ener­gisch unterstützen.

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