Gemeinsam mit der Musikergewerkschaft der Elfenbeinküste (SAMCI) hat die FIM einen nationalen Workshop im Rahmen ihres regionalen Programmes mit Unterstützung von Union to Union (18. – 21. Juli 2017 in Abidjan) durchgeführt. Hauptgegenstand des Workshops waren Organisation und gewerkschaftliche Aktitvitäten sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen. Der Workshop endete mit einer Pressekonferenz.
Bei SAMCI handelt es sich um eine junge Organisation, deren Gründungsgeneralversammlung 2017 stattfand. Das von starken politischen Spannungen betroffene Land verfügt zwar über eine Volkswirtschaft mit hohem Potential, doch diese bringt gravierende Ungleichheiten hervor. Mit Ausnahme der großen Stars leben die meisten Musiker/innen unter äußerst prekären Bedingungen. Daher ist es nicht selten, dass ein in Abidjan tätiger Musiker sich mit einer Vergütung von 5000 CFA-Francs (weniger als 8 €) pro Abend zufriedengeben muss. Vor diesem Hintergrund weckt die Gründung der SAMCI Hoffnung und Interesse.
Die SAMCI ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen, wenn es um die Stellung der Frauen in der Organisation geht, da Frauen schon die Posten des Präsidenten, Generalsekretärs und Schatzmeisters bekleiden. Sie hat Schritte eingeleitet, um sich amtlich von der Verwaltung als Gewerkschaft eintragen zu lassen und unterhält Arbeitsbeziehungen mit der SYNAPPCI (Gewerkschaft der Journalisten und Techniker der Elfenbeinküste, Mitglied von UNI-MEI).
SAMCI will Sprachrohr der Musiker/innen der Elfenbeinküste werden
Die SAMCI ist gerade im Begriff, einen Aktionsplan aufzustellen, der demnächst umgesetzt werden soll und ihr ermöglichen wird, ihre Sichtbarkeit zu steigern und in der Region bekannt zu werden, neue Partner zu finden und sich bis Ende 2017 verschiedenen Herausforderungen zu stellen.
Zu diesen Herausforderungen gehört die Umsetzung des Gesetzes vom 26. Juli 2016 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Dieses Gesetz sieht eine angemessene Vergütung für ausübende Künstler/innen und Produzenten mit einer Aufteilung zu gleichen Teilen zwischen diesen beiden Kategorien der Rechteinhaber, eine Gebühr für Privatkopie, die von den Importeuren zu begleichen ist (deren Modalitäten durch einen noch nicht veröffentlichten Erlass festgelegt werden soll), sowie ein Recht auf Zugänglichmachung vor. Dieses Gesetz bestimmt ferner, dass es höchstens zwei Verwertungsgesellschaften geben darf, die in Form von bürgerlichen Gesellschaften gebildet werden sollen: eine zuständig für das Urheberrecht, die andere für verwandte Schutzrechte. Derzeitig besitzt nur BURIDA (öffentliche Einrichtung, die unmittelbar dem Kulturministerium unterstellt ist) die Genehmigung, das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte zu verwalten. Bedeutende Veränderungen im Bereich kollektiver Rechtewahrnehmung sind daher zu erwarten.