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Elfenbeinküste | Herausforderungen der Musikergewerkschaft SAMCI

SAMCI workshop 2017

Gemeinsam mit der Musikergewerkschaft der Elfenbeinküste (SAMCI) hat die FIM einen natio­na­len Workshop im Rahmen ihres regio­na­len Programmes mit Unterstützung von Union to Union (18. – 21. Juli 2017 in Abidjan) durch­ge­führt. Hauptgegenstand des Workshops waren Organisation und gewerk­schaft­li­che Aktitvitäten sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen. Der Workshop ende­te mit einer Pressekonferenz.

Bei SAMCI han­delt es sich um eine jun­ge Organisation, deren Gründungsgeneralversammlung 2017 statt­fand. Das von star­ken poli­ti­schen Spannungen betrof­fe­ne Land ver­fügt zwar über eine Volkswirtschaft mit hohem Potential, doch die­se bringt gra­vie­ren­de Ungleichheiten her­vor. Mit Ausnahme der gro­ßen Stars leben die meis­ten Musiker/​innen unter äußerst pre­kä­ren Bedingungen. Daher ist es nicht sel­ten, dass ein in Abidjan täti­ger Musiker sich mit einer Vergütung von 5000 CFA-​Francs (weni­ger als 8 €) pro Abend zufrie­den­ge­ben muss. Vor die­sem Hintergrund weckt die Gründung der SAMCI Hoffnung und Interesse.

Die SAMCI ist bereits mit gutem Beispiel vor­an­ge­gan­gen, wenn es um die Stellung der Frauen in der Organisation geht, da Frauen schon die Posten des Präsidenten, Generalsekretärs und Schatzmeisters beklei­den. Sie hat Schritte ein­ge­lei­tet, um sich amt­lich von der Verwaltung als Gewerkschaft ein­tra­gen zu las­sen und unter­hält Arbeitsbeziehungen mit der SYNAPPCI (Gewerkschaft der Journalisten und Techniker der Elfenbeinküste, Mitglied von UNI-​MEI).

SAMCI will Sprachrohr der Musiker/​innen der Elfenbeinküste werden

Die SAMCI ist gera­de im Begriff, einen Aktionsplan auf­zu­stel­len, der dem­nächst umge­setzt wer­den soll und ihr ermög­li­chen wird, ihre Sichtbarkeit zu stei­gern und in der Region bekannt zu wer­den, neue Partner zu fin­den und sich bis Ende 2017 ver­schie­de­nen Herausforderungen zu stellen.

Zu die­sen Herausforderungen gehört die Umsetzung des Gesetzes vom 26. Juli 2016 über Urheberrecht und ver­wand­te Schutzrechte. Dieses Gesetz sieht eine ange­mes­se­ne Vergütung für aus­üben­de Künstler/​innen und Produzenten mit einer Aufteilung zu glei­chen Teilen zwi­schen die­sen bei­den Kategorien der Rechteinhaber, eine Gebühr für Privatkopie, die von den Importeuren zu beglei­chen ist (deren Modalitäten durch einen noch nicht ver­öf­fent­lich­ten Erlass fest­ge­legt wer­den soll), sowie ein Recht auf Zugänglichmachung vor. Dieses Gesetz bestimmt fer­ner, dass es höchs­tens zwei Verwertungsgesellschaften geben darf, die in Form von bür­ger­li­chen Gesellschaften gebil­det wer­den sol­len: eine zustän­dig für das Urheberrecht, die ande­re für ver­wand­te Schutzrechte. Derzeitig besitzt nur BURIDA (öffent­li­che Einrichtung, die unmit­tel­bar dem Kulturministerium unter­stellt ist) die Genehmigung, das Urheberrecht und die ver­wand­ten Schutzrechte zu ver­wal­ten. Bedeutende Veränderungen im Bereich kol­lek­ti­ver Rechtewahrnehmung sind daher zu erwarten.

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