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Online-​Nutzung von Musik: Musikkünstler/​innen kritisieren die Praktiken der Branche

Per M Herrey - SMF lawyer

Mit stei­gen­dem Unmut reagie­ren Berufsmusiker/​innen auf die Online-​Nutzung ihrer Aufnahmen. Die schwe­di­sche Gewerkschaft SMF berei­tet sich dar­auf vor, recht­li­che Schritte dege­gen ein­zu­lei­ten. [Foto: Per M Herrey – SMF-​Rechtsberater]

Soll der Musik-​Streaming-​Dienst Spotify wirk­lich das Geschäftsmodell der Zukunft sein? Während die­ses schwe­di­sche Unternehmen mit unver­min­der­tem Tempo immer mehr Wachstum ver­zeich­net und die Anzahl sei­ner Abonnenten sowie die Einnahmen stei­gert, kön­nen Musiker/​innen immer noch nicht von die­sem Markt profitieren.

Auch wenn in den Augen des Publikums Künstler/​innen gleich­be­deu­tend mit Glamour und Boulevardpresse sind, so ist die Realität für die gro­ße Mehrheit von Berufsmusikern/​innen, die kaum von ihrem Beruf leben kön­nen, weit davon ent­fernt. Daraus lei­tet sich die kla­re Fragestellung für die Zukunft ab: sind die Geschäftsmodelle von Spotify, Pandora oder Deezer absicht­lich dar­auf aus­ge­rich­tet, dass die aus­üben­den Künstler/​innen nichts von den Erlösen, wel­che damit erwirt­schaf­tet wer­den, haben? 

Für die FIM und ihre Mitgliedsgewerkschaften lässt sich die­se Frage ein­deu­tig beant­wor­ten. Obwohl die Kosten der Online-​Nutzung nichts mehr mit denen des „mate­ri­el­len“ Marktes zu tun haben, stam­men die Vertragspraktiken immer noch aus der guten alten Zeit von Schallplatte, Tonkassetten und CDs. Finanziell bedeu­tet dies, dass Künstler/​innen zehn mal weni­ger als Produzenten ver­die­nen, wenn ihre Aufnahmen per Streaming über­tra­gen wer­den, und dies ohne Einberechnung der Anteile der Major-​Labels, wel­che an die­sem Musik-​Streamingdienst betei­ligt sind. 

In tech­ni­scher Hinsicht ent­spricht das Streaming im 21. Jahrhundert dem, was der Rundfunk im letz­ten Jahrhundert war. Sicherlich stellt die Interaktivität des Dienstes eine ent­schei­den­de Entwicklung dar. Allerdings ist die­se Interaktivität für die Musikindustrie zum Vorwand für eine sys­te­ma­ti­sche Ausbeutung der Künstler/​innen gewor­den. Tatsächlich ist es so, dass das Ausmaß der Interaktivität es ermög­licht, den Rechtscharakter die­ser Handlung ent­spre­chend so zu deu­ten, dass die „ange­mes­se­ne Vergütung“, eine im Jahr 1961 inter­na­tio­nal ein­ge­führ­te Vorschrift, die eine Gewinnverteilung von 50:50 zwi­schen Künstlern/​innen und Produzenten für Übertragungen auf dem Funkweg vor­sieht, außer acht bleibt.

Hinzu kommt die völ­li­ge Undurchsichtigkeit durch Vertraulichkeitsklauseln, die von der Musikindustrie mit Online-​Diensten wie Youtube und Grooveshark ver­ein­bart wer­den, wobei die Künstler von die­sen Vereinbarungen völ­lig aus­ge­schlos­sen blei­ben und es völ­lig unmög­lich machen, Zahlungen, die man ihnen mög­li­cher­wei­se zuge­steht, zu überprüfen.

Obwohl die schwe­di­sche Gewerkschaft SMF damit Druck macht, indem sie ankün­digt, recht­lich gegen Produzenten vor­zu­ge­hen, hat die Europäische Kommission gera­de eine Intitiative ein­ge­lei­tet, die dazu die­nen soll, „die unter­schied­li­chen natio­na­len Ansätze und Mechanismen, die es ermög­li­chen, Urhebern und aus­üben­den Künstlern/​innen eine Vergütung für die Nutzung ihrer Werke und Darbietungen zu garan­tie­ren und in wel­chem Ausmaß die Unterschiede zwi­schen Mitgliedsstaaten sich auf die Höhe der Vergütung und das Funktionieren des Binnenmarktes aus­wir­ken kön­nen, zu bewerten.“

Die Revolution der Online-​Nutzung von Musik, die Ende der 90er Jahre begann, ist noch nicht vor­bei und soll­te mit einem all­ge­mei­nen Ausgleich ein­her­ge­hen, bei dem aus­üben­de Künstler/​innen nicht ver­ges­sen wer­den. Die FIM beab­sich­tigt, sich wei­ter­hin aktiv dafür einzusetzen.

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