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Streaming: Anteilige contra nutzerzentrische Vertriebsmodelle

First published on the SML web­site

Mehr für weni­ge oder weni­ger für mehr – die Ergebnisse einer Vergleichsstudie zwi­schen antei­li­gen und nutzer-​zentrischen Vertriebsmodellen


Derzeit bekom­men die Titel mit längs­ter Hördauer und nicht die von den Verbrauchern bevor­zug­ten das Geld

In der von den fin­ni­schen Musikorganisationen in Auftrag gege­be­nen Studie wur­den die Unterschiede zwi­schen dem antei­li­gen Modell, das die Titel mit längs­ter Hördauer und deren Nutzung in Streamingdiensten beur­teilt, und dem dazu alter­na­ti­ven nut­zer­zen­tri­schen Model, das auf indi­vi­du­el­len Verbraucherentscheidungen beruht, unter­sucht. Bei die­ser Studie ging es ins­be­son­de­re dar­um, wie sich Verbraucherentscheidungen auf die Vergütungen, die den Rechteinhabern aus­be­zahlt wer­den, aus­wir­ken. Das Forschungsmaterial wur­de von Spotify zur Verfügung gestellt. Diese Studie brach­te einen bemer­kens­wer­ten Unterschied zuta­ge, was die Zahlen der antei­li­gen und der nut­zer­zen­tri­schen Modelle anbetrifft.

Im nut­zer­zen­tri­schen Modell sind Verbraucherentscheidungen ausschlaggebend

Das von Nutzern durch Streamingdienste, wie Spotify und Apple, ein­ge­zo­ge­ne Geld wird übli­cher­wei­se in drei Anteile auf­ge­teilt: der Streamingdienst behält etwa 30 % der ein­ge­zo­ge­nen Gelder, und der Rest wird zwi­schen Rechteinhabern von Werken (Komponisten, Musikern, Arrangeuren, Verlegern) und den Rechteinhabern von Aufnahmen (Finanzproduzenten, aus­üben­den Künstler) auf­ge­teilt. Derzeit wird von allen Streamingdiensten das anteil­ge Modell ver­wen­det, wenn es um die Ausschüttung des Anteils der Rechteinhaber geht.

Im antei­li­gen Modell bil­den die Monatsgebühren der Nutzer einen Gesamtbetrag, von dem das Geld ver­hält­nis­mä­ßig zur gesam­ten Hördauer aus­ge­schüt­tet wird. Das Modell begüns­tigt die Rechteinhaber der Titel mit der längs­ten Hördauer.

Im alter­na­ti­ven nut­zer­zen­tri­schen Modell hin­ge­gen basiert die Vergütung des Rechteinhabers dar­auf, wie oft ein ein­zel­ner Nutzer einen Titel ange­hört hat: d.h. wie vie­le unter­schied­li­che Titel der Nutzer anhört und wie oft. Wenn der betref­fen­de Nutzer nur einen Titel anhö­ren wür­de, wür­de seine/​ihre gesam­te Monatsgebühr an die Rechteinhaber die­ses Titels aus­ge­schüt­tet wer­den. Daher wür­de, anders als beim antei­li­gen Modell, bei die­sem grund­sätz­lich die Vergütung der Rechteinhaber von weni­ger oft ange­hör­ten Titeln anstei­gen und ande­rer­seit die Vergütung der am häu­figs­ten ange­hör­ten Musik verrringern.

„Wenn man zum nut­zer­zen­tri­schen Modell über­geht, könn­te die Vergütung der Rechteinhaber der am häu­figs­ten ange­hör­ten Titel, je nach Hördauer des Nutzers und der Verteilung des Hörens auf meh­re­re Titel, gerin­ger aus­fal­len“ so Jari Muikku, der Ausführende der Studie und Berater bei Digital Media Finnland.

„Im nut­zer­zen­tri­schen Modell hat der Verbraucher eine bes­se­re Aussicht dar­auf, Einfluss dar­auf aus­zu­üben, wem das Geld, das sie/​er bezahlt, zuge­wie­sen wird. Dies ist ein Vorteil für die gesam­te Musikbranche, da sie damit über Transparenz mehr Nutzer dazu ani­mie­ren kann, sich für den bezahl­ten Service zu ent­schei­den,“ so Muikku weiter.

Die Studie ist ein wich­ti­ger Schritt in Richtung einer ein­ge­hen­de­ren Analyse von Vertriebsmodellen und ermu­tigt, vom Standpunkt sowohl der Verbraucher als auch der Rechteinhaber gese­hen, zu wei­te­ren Studien.

„Das ver­brau­cher­ori­en­tier­te nut­zer­zen­tri­sche Modell kommt der Idee des ‚fai­ren Handels‘ am nächs­ten, bei dem der Urheber die Vergütung für die Nutzung sei­ner Kunst erhält. Es wäre beru­hi­gend zu wis­sen, dass die Titel, die ich mir anhö­re und damit deren Urheber auch von dem Service pro­fi­tie­ren, für den ich bezah­le. Der Übergang zum nut­zer­zen­tri­schen Modell wür­de, auch aus der Sicht der Künstler, für Vielfalt in den Streaming-​Diensten und für die Rentabilität aller Musikrichtungen sor­gen. Schließlich ver­tre­te ich die Meinung, dass die gesam­te Musikbranche von einem Übergang zum nut­zer­zen­tri­schen Modell pro­fi­tie­ren wür­de,“ so Mikko von Hertzen, Musiker und Liedermacher.


Die Studie wur­de im April-​Oktober 2017 von Dr. Pradeep Durgam der Aalto University durch­ge­führt. Das Verfassen des Berichts und wei­te­re Analysearbeit wur­de von Dr Jari Muikku, Berater der Digital Media Finnland unternommen.

Spotify stell­te das Studienmaterial zur Verfügung, wel­ches in der Hördauer von Premium-​Nutzern im März 2016 bestand. Die Nutzerdaten waren voll­kom­men anonym und wur­den nur dem wis­sen­schaft­li­chen Mitarbeiter Pradeep Durgam über­ge­ben. Bei der Studie wur­de nur der soge­nann­te Premium-​Nutzer-​Service her­an­ge­zo­gen und der wis­sen­schaft­li­che Mitarbeiter hat­te kei­ne Informationen über die von den Werbefirmen bezahl­te Vergütung.

Die Studie wur­de von einer Lenkungsgruppe gelei­tet, die sich aus der Vereinigung der fin­ni­schen Musikverlage, der Finnischen Musikergewerkschaft, der Finnischen Gesellschaft der Komponisten und Liedtexter sowie der Gesellschaft der Finnischen Komponisten zusam­men­setz­te. Die Studie wur­de teil­wei­se vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert.

Bei Anfragen

Jari Muikku, Digital Media Finnland
jari.​muikku@​digitalmedia.​fi
Tel. +358 (40) 719 7480

Lottaliina Pokkinen, Finnische Musikergewerkschaft
lottaliina.​pokkinen@​muusikkojenliitto.​fi
Tel. +358 (40) 861 3231

Weiteres zu den Vertriebsmodellen

Beim antei­li­gen Modell wird die Vergütung der Rechteinhaber monat­lich berech­net, indem die Hördauer des Titels durch die Hördauer aller Nutzer des Service geteilt wer­den. Dieser Betrag wird dann mit den Gesamteinnahmen mul­ti­pli­ziert (ein­ge­zo­ge­ne monat­li­che Gebühren).

Beim nut­zer­zen­tri­schen Modell basiert die Vergütung der Rechteinhaber auf der Hördauer ein­zel­ner Nutzer. Sie berech­net sich durch Teilen der Hördauer eines Titels durch einen indi­vi­du­el­len Nutzer durch die Gesamthördauer des Nutzers. Dieser Betrag wird mit der monat­li­chen Gebühr, die vom Nutzer bezahlt wird, multipliziert.

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