Anlässlich der 7. Tagung der Vertragsparteien und des Forums von Organisationen der Zivilgesellschaft des Übereinkommens von 2005 (Paris, 4. – 7. Juni 2019) stellten das UNESCO-Sekretariat und der UNESCO-Botschafter der Europäischen Union das EU/UNESCO-Projekt einer Expertendatenbank vor, um die Governance-Systeme der Kultur in den Entwicklungsländern zu stärken.
Diese geht auf eine Initiative aus dem Jahr 2010 zurück und wird von der Europäischen Union finanziert. Mit diesem Instrument soll ein zweifaches Ziel erreicht werden:
– Kapazitätenstärkung bei der Umsetzung des Übereinkommens, indem eine Expertendatenbank in den Bereichen, welche Gegenstand des Übereinkommen sind, geschaffen wird: für den Kulturbetrieb selbst, für Grundsatzformulierungen und Maßnahmen für Künstler/innen im Kulturbetrieb sowie für kulturelle Güter und Dienstleistungen.
– Unterstützung bei der Umsetzung des Übereinkommens von 2005 auf nationaler Ebene, indem die politischen Bedürfnisse im Kulturbetriebssektor in verschiedenen Entwicklungsländern erfasst werden.
42 neue internationale Sachverständige wurden für den Zeitraum 2019 – 2022 ausgewählt. Die Expertendatenbank wurde gleichzeitig in den Bereichen Fachwissen und geografischer Verbreitung diversifiziert, mit einer Gruppe von 26 Frauen und 16 Männern aus 35 Ländern aus den Bereichen, die mit Governance in Kultur und anderen Schwerpunktthemen verbunden sind, wie beispielsweise Digitaltechnologien, Medienvielfalt, Handel, Gleichstellung zwischen Männern und Frauen, künstlerischer Freiheit und der Stellung des/r Künstlers/in.
Jeder Vertragsstaat des Übereinkommens von 2005, der staatliche Entwicklungshilfe erhält und auf der Liste des Entwicklungshilfeausschusses der OECD aufgeführt ist, ist für dieses Mittel bezugsberechtigt
Die Bereitstellung von Sachwissen und Unterstützung beim Lernen zwischen Lernpartnern wird zum Ziel haben, regulatorische Rahmen für den Kuturbetrieb und die Kreativbranche anzupassen bzw. diese umzusetzen; Kompetenzen und Kapazitäten zur Ausarbeitung und Umsetzung einer Kulturpolitik langfristig zu verstärken; und Mechanismen unter Lernpartnern zur Verstärkung institutioneller Kapazitäten im Kulturbetrieb und der Kreativbranche mit Hilfe von Aktivitäten zu schaffen, die im Rahmen einer Süd-Süd-Zusammenarbeit durchgeführt werden.
Jeder Vertragsstaat des Übereinkommens von 2005, der staatliche Entwicklungshilfe erhält und auf der Liste des Entwicklungshilfeausschusses der OECD aufgeführt ist, ist für dieses Mittel bezugsberechtigt. Im Zeitraum von 2010 – 2015 haben 13 Länder aus Asien, Afrika und Lateinamerika davon profitiert. Georgien und Simbabwe sind für den Zeitraum 2019 – 2022 ab jetzt bezugsberechtigt. Nachdem keine Frist festgelegt worden ist, kann jeder empfangsberechtigte Staat sich an die UNESCO wenden, um sich dafür zu bewerben.
Die folgenden wichtigen Punkte sind hierbei zu beachten:
– die von den Vertragsparteien des Übereinkommens vorgelegten Projekte müssen eine enge Teilnahme der Zivilgesellschaft beinhalten;
– das geforderte Eingreifen kann auf einzelne Sektoren bezogen erfolgen, beispielsweise ausschließlich im Musiksektor – oder kann branchenübergreifend sein und Schwerpunkte wie Urheberrecht, die Stellung des Künstlers und menschenwürdige Arbeit im Kultursektor umfassen.
Die UNESCO fordert die Organisationen der Zivilgesellschaft, einschließlich Musikergewerkschaften, auf, sich an ihre Regierung zu wenden, um sich für ihr Land im Rahmen dieses Projekts zu bewerben.