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EU-​UNESCO-​Expertendatenbank über Kultur-Governance

UNESCO/UE expert facility

Anlässlich der 7. Tagung der Vertragsparteien und des Forums von Organisationen der Zivilgesellschaft des Übereinkommens von 2005 (Paris, 4. – 7. Juni 2019) stell­ten das UNESCO-​Sekretariat und der UNESCO-​Botschafter der Europäischen Union das EU/​UNESCO-​Projekt einer Expertendatenbank vor, um die Governance-​Systeme der Kultur in den Entwicklungsländern zu stärken.

Diese geht auf eine Initiative aus dem Jahr 2010 zurück und wird von der Europäischen Union finan­ziert. Mit die­sem Instrument soll ein zwei­fa­ches Ziel erreicht werden:
– Kapazitätenstärkung bei der Umsetzung des Übereinkommens, indem eine Expertendatenbank in den Bereichen, wel­che Gegenstand des Übereinkommen sind, geschaf­fen wird: für den Kulturbetrieb selbst, für Grundsatzformulierungen und Maßnahmen für Künstler/​innen im Kulturbetrieb sowie für kul­tu­rel­le Güter und Dienstleistungen.
– Unterstützung bei der Umsetzung des Übereinkommens von 2005 auf natio­na­ler Ebene, indem die poli­ti­schen Bedürfnisse im Kulturbetriebssektor in ver­schie­de­nen Entwicklungsländern erfasst werden.

42 neue inter­na­tio­na­le Sachverständige wur­den für den Zeitraum 2019 – 2022 aus­ge­wählt. Die Expertendatenbank wur­de gleich­zei­tig in den Bereichen Fachwissen und geo­gra­fi­scher Verbreitung diver­si­fi­ziert, mit einer Gruppe von 26 Frauen und 16 Männern aus 35 Ländern aus den Bereichen, die mit Governance in Kultur und ande­ren Schwerpunktthemen ver­bun­den sind, wie bei­spiels­wei­se Digitaltechnologien, Medienvielfalt, Handel, Gleichstellung zwi­schen Männern und Frauen, künst­le­ri­scher Freiheit und der Stellung des/​r Künstlers/​in.

Jeder Vertragsstaat des Übereinkommens von 2005, der staat­li­che Entwicklungshilfe erhält und auf der Liste des Entwicklungshilfeausschusses der OECD auf­ge­führt ist, ist für die­ses Mittel bezugsberechtigt

Die Bereitstellung von Sachwissen und Unterstützung beim Lernen zwi­schen Lernpartnern wird zum Ziel haben, regu­la­to­ri­sche Rahmen für den Kuturbetrieb und die Kreativbranche anzu­pas­sen bzw. die­se umzu­set­zen; Kompetenzen und Kapazitäten zur Ausarbeitung und Umsetzung einer Kulturpolitik lang­fris­tig zu ver­stär­ken; und Mechanismen unter Lernpartnern zur Verstärkung insti­tu­tio­nel­ler Kapazitäten im Kulturbetrieb und der Kreativbranche mit Hilfe von Aktivitäten zu schaf­fen, die im Rahmen einer Süd-​Süd-​Zusammenarbeit durch­ge­führt werden.

Jeder Vertragsstaat des Übereinkommens von 2005, der staat­li­che Entwicklungshilfe erhält und auf der Liste des Entwicklungshilfeausschusses der OECD auf­ge­führt ist, ist für die­ses Mittel bezugs­be­rech­tigt. Im Zeitraum von 2010 – 2015 haben 13 Länder aus Asien, Afrika und Lateinamerika davon pro­fi­tiert. Georgien und Simbabwe sind für den Zeitraum 2019 – 2022 ab jetzt bezugs­be­rech­tigt. Nachdem kei­ne Frist fest­ge­legt wor­den ist, kann jeder emp­fangs­be­rech­tig­te Staat sich an die UNESCO wen­den, um sich dafür zu bewerben.

Die fol­gen­den wich­ti­gen Punkte sind hier­bei zu beachten:
– die von den Vertragsparteien des Übereinkommens vor­ge­leg­ten Projekte müs­sen eine enge Teilnahme der Zivilgesellschaft beinhalten;
– das gefor­der­te Eingreifen kann auf ein­zel­ne Sektoren bezo­gen erfol­gen, bei­spiels­wei­se aus­schließ­lich im Musiksektor – oder kann bran­chen­über­grei­fend sein und Schwerpunkte wie Urheberrecht, die Stellung des Künstlers und men­schen­wür­di­ge Arbeit im Kultursektor umfassen.

Die UNESCO for­dert die Organisationen der Zivilgesellschaft, ein­schließ­lich Musikergewerkschaften, auf, sich an ihre Regierung zu wen­den, um sich für ihr Land im Rahmen die­ses Projekts zu bewerben.

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